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Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Drucken 09.03.2011, 15:37 Uhr, Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Absicherungsbedarf nach privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, da die staatlichen Zahlungen für den Fall einer gesundheitsbedingten Berufsaufgabe bei weitem nicht ausreichen. Problematisch war die Absicherung allerdings für Personen in besonders gefährdeten Berufen oder etwa wenn bereits Vorerkrankungen bestanden haben: In diesen Fällen war der private Berufsunfähigkeitsschutz oftmals entweder zu teuer oder sogar gar nicht abschließbar. Ein deutscher Versicherer hat Anfang des Jahres eine neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung eingeführt, die ohne Gesundheitsfragen abschließbar ist.

Statistisch gesehen wird heutzutage etwa jeder vierte Berufstätige vor dem Renteneintritt berufsunfähig. Die staatlichen Leistungen sind allerdings sehr bescheiden: durchschnittlich werden derzeit rund 600,- Euro monatlich als staatliche Erwerbsminderungsrente gezahlt. Viele Betroffene werden dadurch zum Sozialfall. Wer rechtzeitig als Ergänzung eine Beruf- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist meist gut abgesichert.
Vielen Berufstätigen war der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grund zu hoher Preise oder bereits bestehender Erkrankungen bislang unmöglich. Für diese Personengruppen gibt es inzwischen eine geeignete Lösungsmöglichkeit mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne konkrete Gesundheitsangaben.

Abschließbar ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für alle Personen, die noch nicht erwerbs- oder berufsunfähig sind und die in den letzten Jahren nicht von einem anderen Versicherer abgelehnt wurden. Die maximale Absicherungshöhe bei Erwerbsunfähigkeit liegt bei 1.000,- Euro monatlich. Die vereinbarte Rente wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kann. Hier gilt - analog zur staatlichen vollen Erwerbsminderungsrente - ein Zeitraum von drei Stunden pro Tag, welcher unterschritten werden muss, damit die Rente gezahlt wird.

Bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit zahlt der Versicherer sofort und ohne Wartezeit. Für krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit besteht eine Wartezeit von fünf Jahren. Durch diese Regelung kann auf die sonst üblichen Gesundheitsfragen verzichtet werden und der Versicherungsschutz eben auch bei bestehenden Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Neben der Erwerbsunfähigkeit leistet der Versicherer auch bei Pflegebedürftigkeit und bei Demenz.

Insgesamt bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung daher eine geeignete Alternative für die Absicherung der Arbeitskraft, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grund des Berufes, des zu hohen Beitrages oder auch auf Grund von Vorerkrankungen nicht abgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind auf der Internetseite www.erwerbsunfaehigkeit.young-insurance.de zu finden.


Autor / Kontakt:
Bergische Assekuranz Makler
Herr Karsten Werksnies
Wuppertal
Fon: 0202 317 13 155
Fax: 0202 317 13 165
URL: http://www.erwerbsunfaehigkeit.young-insurance.de

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