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Firmenversicherung

Drucken 07.07.2011, 16:34 Uhr, Gewerbeversicherung
Um die Existenz von selbstständigen Unternehmern abzusichern, ist der Abschluss einer Firmenversicherung besonders wichtig. Selbst wenn man sich in der Gründungsphase befindet, sollte man auf jedenfall an eine Absicherung denken. Sie bietet Arbeitgebern, selbstständigen Handwerkern und Freiberuflern einen Versicherungsschutz. Es können unterschiedliche Bereiche abgesichert werden. Je nach der Größe und Art des Betriebes werden mehrere Versicherungen notwendig. Um die passende Firmenversicherung zu finden, ist ein Versicherungsvergleich der einzelnen Anbieter auf dem Markt ratsam.

Die Betriebshaftpflichtversicherung und die betriebliche Rechtsschutzversicherung zählen zu den wichtigsten gewerblichen Versicherungen. Durch eine betriebliche Rechtsschutzversicherung werden z.B. Kosten für eine Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht übernommen. Bei Fehlen dieser Versicherungen, kann es für den Unternehmer im schlimmsten Fall die Existenz kosten.

Zu der Firmenversicherung gehört außerdem die Betriebsgebäudeversicherung. Diese versichert Betriebsgebäude und schützt vor finanziellen Folgen bei Sturm-, Feuer-, Leitungswasser- oder Elementarschäden. Um die Büroeinrichtung z.B. gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser zu schützen, ist eine Büroversicherung empfehlenswert.

Über eine Elektronik Versicherung werden elektronische Geräte, wie z.B. die Telefonanlage oder Computer, in der Firma geschützt. Die Geschäftsversicherung schützt die gesamte betriebliche und technische Einrichtung vor Schäden.

Bei einer Firmenversicherung werden 4 Arten von Risiken (Firma und Leitung) unterschieden. Zum einen gibt es da die Risiken des Unternehmers, wie z.B. Krankheit, Berufsunfähigkeit, Todesfall oder Unfall, und zum anderen die Schädigung des eigenen Vermögens, u.a. Brand- und Wasserschäden und Einbruchdiebstahl. Die Haftung aufgrund gesetzlicher Ansprüche von Unbeteiligten oder die Haftung aufgrund von fehlerhafter Beratung, gehören zu der Risikoart „Schädigung Dritter“. Natürlich zählen auch die Risiken der Mitarbeiter dazu, wie z.B. Berufsunfähigkeit, Krankheit, Todesfall oder Unfall.


Autor / Kontakt:
Frau Mia Schröder
Emden

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