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Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
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24.06.2011, 13:46 Uhr, Haus und Grund Haftpflichtversicherung
Jeder Versicherungsnehmer, der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt, benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden für Personen, aber auch Sachgegenstände ab. Um eine passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu finden, ist der Vergleich verschiedener Anbieter ratsam.
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer ist man für alle Schäden selbst verantwortlich, die rund um das Haus und / oder dem Grundstück passieren. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt u.a. vor Unfällen im Treppenhaus bzw. Unfällen, die aufgrund verschneiter Wege, vor der Haustür passiert sind. Infolge dessen ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, sein Grundstück so abzusichern, dass dort keine Person zu Schaden kommen kann. Dazu gehören das Schneeräumen oder das Reinigen und Streuen von Gehwegen. Der Hauseigentümer haftet außerdem alleine, wenn im Mietvertrag bestimmt ist, dass anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Reinigungs- und Streupflicht zu erfüllen hat.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die u.a. durch eine unzureichende Beachtung der Instandhaltungspflicht oder der Verkehrssicherungspflicht, entstanden sind. Zur Missachtung der Instandhaltungspflicht zählen z.B. herabfallende Dachziegel oder Bestandteile des Mauerwerks. Bei der Außerachtlassung der Verkehrssicherungspflicht handelt es sich u.a. um mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege oder ungenügendes Räumen und Streuen bei Eisglätte und Schnee.
In jeder Haftpflichtversicherung gibt es leider Ausschlüsse. Demnach sind in einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung z.B. selbst erlittene Schäden oder Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht versichert. Desweiteren werden Schäden dazu gezählt, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Wasser-, oder Luftfahrzeugs verursacht worden sind. Wer sich und sein Eigentum schützen möchte, sollte eine Sicherung auf jedenfall in Erwägung ziehen.
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer ist man für alle Schäden selbst verantwortlich, die rund um das Haus und / oder dem Grundstück passieren. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt u.a. vor Unfällen im Treppenhaus bzw. Unfällen, die aufgrund verschneiter Wege, vor der Haustür passiert sind. Infolge dessen ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, sein Grundstück so abzusichern, dass dort keine Person zu Schaden kommen kann. Dazu gehören das Schneeräumen oder das Reinigen und Streuen von Gehwegen. Der Hauseigentümer haftet außerdem alleine, wenn im Mietvertrag bestimmt ist, dass anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Reinigungs- und Streupflicht zu erfüllen hat.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die u.a. durch eine unzureichende Beachtung der Instandhaltungspflicht oder der Verkehrssicherungspflicht, entstanden sind. Zur Missachtung der Instandhaltungspflicht zählen z.B. herabfallende Dachziegel oder Bestandteile des Mauerwerks. Bei der Außerachtlassung der Verkehrssicherungspflicht handelt es sich u.a. um mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege oder ungenügendes Räumen und Streuen bei Eisglätte und Schnee.
In jeder Haftpflichtversicherung gibt es leider Ausschlüsse. Demnach sind in einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung z.B. selbst erlittene Schäden oder Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht versichert. Desweiteren werden Schäden dazu gezählt, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Wasser-, oder Luftfahrzeugs verursacht worden sind. Wer sich und sein Eigentum schützen möchte, sollte eine Sicherung auf jedenfall in Erwägung ziehen.
Autor / Kontakt:
Frau Mia Schröder
Emden
Frau Mia Schröder
Emden
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