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Zahlt die Kfz Haftpflicht im Winter auch bei Unfällen ohne Winterreifen
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08.02.2010, 09:45 Uhr, Kfz Versicherungen
Die Schneemengen dieses Winters sind sicher außergewöhnlich. Umso mehr kommt es darauf an, rechtzeitig zu Winterbeginn sein Auto entsprechend auszurüsten, um im Schadenfall Streitigkeiten mit der Kfz Versicherung zu vermeiden. Eine Kfz Haftpflicht ist laut www.der-versicherungs-profi.de im Gegensatz zur Privathaftpflicht eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Um sein Auto auf den Winter vorzubereiten braucht es laut StVO ausreichend Frostschutzmittel und seit Mai 2006 vor allem auch eine geeignete Winterbereifung. Hierfür ist es unbedingt erforderlich, nicht erst beim ersten Schnee an einen Reifenwechsel zu denken. Bereits bei Temperaturen unter 7° C verhärtet sich die Gummimischung der Sommerreifen und die Bodenhaftung wird deutlich reduziert. Der Bremsweg verlängert sich und ein sicheres Fahren ist dann nicht mehr gewährleistet. Zu einer angemessenen Bereifung zählen die so genannten M+S (Matsch- und Schnee)-Reifen und reine Winterreifen mit Schneeflocken-Symbol. In schneearmen Regionen genügen hingegen häufig schon Ganzjahresreifen.
Hierzu sollte man sich vorher aber genauestens bei seiner Kfz Versicherung informieren, welche Art der Bereifung zulässig ist. Kommt es im Winter zu einem Unfall mit Sommerbereifung, zahlt in der Regel die Kfz Versicherung. Hierbei gilt es aber zu unterscheiden zwischen der reinen Kfz Versicherung und der Kfz Haftpflicht. Laut www.der-versicherungs-profi.de zahlt die Kfz Haftpflicht ebenso wie die Privathaftpflicht nur für Schäden, die man anderen Personen zugefügt hat. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein grob fahrlässiges Verhalten des Unfallverursachers handelt. Dies wäre der Fall, wenn man beispielsweise auf winterlichen Fahrbahnen mit Sommerreifen unterwegs ist. Für Schäden am eigenen Auto ist diese Art der Versicherung hingegen nicht zuständig. Hierfür gibt es eine andere Form der Kfz Versicherung, die so genannte Kaskoversicherung. Bei grob fahrlässigem Verhalten greift diese Versicherung in der Regel nicht mehr ein. In einem solchem Fall geht man von einer Teilschuld des Unfallverursachers aus und diese berechtigt die Versicherung, die Leistungen zu kürzen. Im Zweifelsfall muss man dann für den eigenen Schaden also selbst aufkommen. Zwar ist es nur schwer nachzuweisen, dass ein Unfall ausschließlich wegen der fehlenden Winterbereifung passiert ist, dazu sind aber oft Gutachten von Sachverständigen nötig und nicht selten landet man mit einem solchem Streit vor Gericht. Das Umrüsten auf wintertaugliche Bereifung ist also in jedem Fall sinnvoll, nicht alleine deshalb, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Hierzu sollte man sich vorher aber genauestens bei seiner Kfz Versicherung informieren, welche Art der Bereifung zulässig ist. Kommt es im Winter zu einem Unfall mit Sommerbereifung, zahlt in der Regel die Kfz Versicherung. Hierbei gilt es aber zu unterscheiden zwischen der reinen Kfz Versicherung und der Kfz Haftpflicht. Laut www.der-versicherungs-profi.de zahlt die Kfz Haftpflicht ebenso wie die Privathaftpflicht nur für Schäden, die man anderen Personen zugefügt hat. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein grob fahrlässiges Verhalten des Unfallverursachers handelt. Dies wäre der Fall, wenn man beispielsweise auf winterlichen Fahrbahnen mit Sommerreifen unterwegs ist. Für Schäden am eigenen Auto ist diese Art der Versicherung hingegen nicht zuständig. Hierfür gibt es eine andere Form der Kfz Versicherung, die so genannte Kaskoversicherung. Bei grob fahrlässigem Verhalten greift diese Versicherung in der Regel nicht mehr ein. In einem solchem Fall geht man von einer Teilschuld des Unfallverursachers aus und diese berechtigt die Versicherung, die Leistungen zu kürzen. Im Zweifelsfall muss man dann für den eigenen Schaden also selbst aufkommen. Zwar ist es nur schwer nachzuweisen, dass ein Unfall ausschließlich wegen der fehlenden Winterbereifung passiert ist, dazu sind aber oft Gutachten von Sachverständigen nötig und nicht selten landet man mit einem solchem Streit vor Gericht. Das Umrüsten auf wintertaugliche Bereifung ist also in jedem Fall sinnvoll, nicht alleine deshalb, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Autor / Kontakt:
Herr Lars Berger
Ahlen
URL: http://www.der-versicherungs-profi.de
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