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Leistungsprobleme mit der privaten Krankenversicherung
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22.06.2010, 19:57 Uhr, Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet Ihnen nicht Ihre eingereichten Rechnungen, obwohl die vom Behandler vollzogene Behandlung in Ihrem Vertrag abgesichert ist und gleichzeitig die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Was kann man machen, damit die Rechnung von der privaten Krankenversicherung (PKV) erstattet wird? Hat mein Arzt eine falsche Rechnung gestellt oder will meine Versicherung mich ärgern? Wer hat nun Recht? Wie kann ich mich als Laie gegen diese Aussagen wehren? Was ist richtig? Was ist falsch? Wir (VIAKP e.V.) haben nun wieder eine weitere Dienstleistung für unsere Vereinsmitglieder durch unsere angeschlossenen Netzwerkpartner gewinnen können.
Erstattet Ihre private Krankenversicherung (PKV) nicht Ihre rechtskräftigen Ansprüche, können sie als bestehendes Vereinsmitglied diese Mehrleistung zur Mitgliedschaft hinzufügen. Zukünftig wird ein Experte (Netzwerkpartner) Ihre Rechtsansprüche prüfen und bei Bedarf bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) einfordern. Gleichzeitig wird hier die Sachlage geprüft. Selbstverständlich kann es auch vorkommen, dass der Versicherer Recht hat und die eingereichte Leistung ist in Ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag (PKV) nicht gedeckt. Hier haben sie dann in der Regel die Möglichkeit für zukünftige Fälle diese Versorgungslücke bei Ihrem Versicherer zu schließen. Wenn das der Fall ist, erhalten sie diese Information von unserem Experten (Netzwerkpartner). Grundsätzlich agiert der private Krankenversicherer PKV)innerhalb von 14 Arbeitstagen, sofern Ihre Ansprüche gerechtfertigt sind.
Nutzen Sie als Verbandsmitglied diese Mehrleistung und sichern Sie sich Ihren persönlichen Freiraum für ein sonnenreiches Leben mit dem Umgang Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV).
Die Leistungsprobleme mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) gehören zukünftig der Vergangenheit an. Keine Rechnungserstattung Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) - Ein Experte prüft Ihre Ansprüche und sorgt für mehr Freiheit.
Erstattet Ihre private Krankenversicherung (PKV) nicht Ihre rechtskräftigen Ansprüche, können sie als bestehendes Vereinsmitglied diese Mehrleistung zur Mitgliedschaft hinzufügen. Zukünftig wird ein Experte (Netzwerkpartner) Ihre Rechtsansprüche prüfen und bei Bedarf bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) einfordern. Gleichzeitig wird hier die Sachlage geprüft. Selbstverständlich kann es auch vorkommen, dass der Versicherer Recht hat und die eingereichte Leistung ist in Ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag (PKV) nicht gedeckt. Hier haben sie dann in der Regel die Möglichkeit für zukünftige Fälle diese Versorgungslücke bei Ihrem Versicherer zu schließen. Wenn das der Fall ist, erhalten sie diese Information von unserem Experten (Netzwerkpartner). Grundsätzlich agiert der private Krankenversicherer PKV)innerhalb von 14 Arbeitstagen, sofern Ihre Ansprüche gerechtfertigt sind.
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Autor / Kontakt:
VIAKP e.V.
Frau Pressestelle VIAKP e.V.
München
URL: http://www.viakp.de
VIAKP e.V.
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