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Rechtsschutzversicherung
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11.04.2011, 15:39 Uhr, Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung zählt zu den wichtigsten Grundversicherungen. Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden, wenn er z.B. über mehrere Jahre geführt wird. Um sich gegen solche teuren Rechtsstreitigkeiten zu schützen, ist eine Rechtsschutzversicherung sehr vorteilhaft. So ist der Versicherungsnehmer u.a. gegen Anwalts- und Gerichtskosten finanziell abgesichert. Anhand eines Versicherungsvergleiches , kann jeder Versicherungsnehmer die einzelnen Anbieter miteinander vergleichen und den optimalen Schutz für sich wählen.
Zuerst unterscheiden die Versicherer bei einer Rechtsschutzversicherung zwischen selbstständigen und nicht selbstständigen Versicherungsnehmern. Danach kann ein spezielles Rechtsschutzversicherungspaket von einzelnen Rechtsschutzbausteinen aufgestellt werden. Privat-, Verwaltungs-, Verkehrs-, Arbeits-, Gebäude-, Steuer-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zählen zu den Risikobereichen.
Alle nichtselbstständigen Personen können eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Selbst die jeweiligen Ehepartner und volljährige bzw. minderjährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie nichtberufstätig und unverheiratet sind. Bei einem Versicherungswechsel muss der Versicherungsnehmer beachten, dass zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zustande kommen darf. Findet ein neuer Abschluss einer Rechtsschutzversicherung statt, so gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Von einer Rechtsschutzversicherung werden z.B. Gerichtskosten für Zeugengelder und Prozesse, Anwaltskosten oder Kosten für Sachverständige, die speziell vom Gericht angefordert wurden, übernommen. Es gibt unterschiedliche Arten von Rechtsschutzversicherungen. Der Eigentums-Rechtsschutz gewährleistet Ansprüche aus Eigentum und Besitz, während der Arbeits-Rechtsschutz Schutz z.B. gegen Kündigungen bietet. Durch einen Führerschein-Rechtsschutz wird Schutz bei Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis gewährleistet. Die Kosten für Streitigkeiten bei Kfz-Verträgen deckt ein Kfz-Vertragsrechtsschutz ab. So gibt es für den Versicherungsnehmer viele Bereiche, die von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Allerdings werden vom jeweiligen Versicherer keine Kosten übernommen, wenn der Versicherungsnehmer selbst eine Strafanzeige gestellt hat.
Zuerst unterscheiden die Versicherer bei einer Rechtsschutzversicherung zwischen selbstständigen und nicht selbstständigen Versicherungsnehmern. Danach kann ein spezielles Rechtsschutzversicherungspaket von einzelnen Rechtsschutzbausteinen aufgestellt werden. Privat-, Verwaltungs-, Verkehrs-, Arbeits-, Gebäude-, Steuer-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz zählen zu den Risikobereichen.
Alle nichtselbstständigen Personen können eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Selbst die jeweiligen Ehepartner und volljährige bzw. minderjährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie nichtberufstätig und unverheiratet sind. Bei einem Versicherungswechsel muss der Versicherungsnehmer beachten, dass zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zustande kommen darf. Findet ein neuer Abschluss einer Rechtsschutzversicherung statt, so gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Von einer Rechtsschutzversicherung werden z.B. Gerichtskosten für Zeugengelder und Prozesse, Anwaltskosten oder Kosten für Sachverständige, die speziell vom Gericht angefordert wurden, übernommen. Es gibt unterschiedliche Arten von Rechtsschutzversicherungen. Der Eigentums-Rechtsschutz gewährleistet Ansprüche aus Eigentum und Besitz, während der Arbeits-Rechtsschutz Schutz z.B. gegen Kündigungen bietet. Durch einen Führerschein-Rechtsschutz wird Schutz bei Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis gewährleistet. Die Kosten für Streitigkeiten bei Kfz-Verträgen deckt ein Kfz-Vertragsrechtsschutz ab. So gibt es für den Versicherungsnehmer viele Bereiche, die von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Allerdings werden vom jeweiligen Versicherer keine Kosten übernommen, wenn der Versicherungsnehmer selbst eine Strafanzeige gestellt hat.
Autor / Kontakt:
Frau Mia Schröder
Emden
URL: http://www.versicherungsvergleiche.es/
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