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Was tun, wenn die Arbeitskraft wegfällt?
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25.08.2010, 00:00 Uhr, Rechtsschutzversicherung
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht selten ein Lebensretter, da die staatliche Unterstützung für Berufsunfähige oft nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Einige Personen, die nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einen Beruf ausüben können, erhalten die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wird jemandem attestiert, dass er immer noch in der Lage ist, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten, bekommt er nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Doch sogar bei einer vollen Erwerbsminderungsrente erhält man nur etwa 30 Prozent des
vorherigen Bruttolohns.
Berufsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Erwerbsunfähigkeit. Wer etwa aufgrund eines Knochenleidens nicht mehr als Tischler arbeiten kann, ist unter Umständen noch dazu fähig, in einem Baumarkt als Verkäufer tätig zu sein. Da er also nicht erwerbsunfähig ist, erhält er vom Staat nur eine geringe finanzielle Unterstützung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet bereits, wenn man infolge von Krankheit, Unfall oder körperlichem Verfall seinen Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann.
Der Ausdruck "Berufsunfähigkeit" bezeichnet eine langfristige Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Behinderung. Von dem Risiko, von heute auf morgen nicht mehr oder nur noch bedingt berufsfähig zu sein, sind nicht nur körperlich tätige Menschen betroffen. Etwa 30 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit hat psychische Gründe.
Vor Vertragsabschluss sollte ein Versicherungsvergleich erfolgen. Es empfiehlt sich, eine Versicherung zu wählen, in der keine sogenannte "abstrakte Verweisung" aufgeführt ist. Ist sie Bestandteil des Vertrags, so erhält man im Fall der Berufsunfähigkeit geringere Auszahlungen und muss eventuell eine Arbeit annehmen, die nicht den eigenen Qualifikationen entspricht.
vorherigen Bruttolohns.
Berufsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Erwerbsunfähigkeit. Wer etwa aufgrund eines Knochenleidens nicht mehr als Tischler arbeiten kann, ist unter Umständen noch dazu fähig, in einem Baumarkt als Verkäufer tätig zu sein. Da er also nicht erwerbsunfähig ist, erhält er vom Staat nur eine geringe finanzielle Unterstützung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet bereits, wenn man infolge von Krankheit, Unfall oder körperlichem Verfall seinen Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann.
Der Ausdruck "Berufsunfähigkeit" bezeichnet eine langfristige Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Behinderung. Von dem Risiko, von heute auf morgen nicht mehr oder nur noch bedingt berufsfähig zu sein, sind nicht nur körperlich tätige Menschen betroffen. Etwa 30 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit hat psychische Gründe.
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