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Studienergebnis: Trauerfall-Vorsorge einzig verlässliche Vorsorge für Bestattungskosten

Drucken 25.05.2010, 16:30 Uhr, Sterbegeldversicherung

Die Trauerfall-Vorsorge ist die einzige Form der Absicherung, die zu jeder Zeit für die Deckung der Bestattungskosten aufkommt. Das ist das Ergebnis einer Studie der Monuta Versicherungen. Die niederländische Versicherungsgesellschaft hat dazu die Trauerfall-Vorsorge mit den alternativen Vorsorgeformen Risiko-Lebensversicherung, Fonds-Sparplan und Sparbuch verglichen. Für die Analyse hat Monuta beispielhaft einen 45-jährigen Mann herangezogen, der für seine Bestattungskosten in Höhe von 5.000 Euro vorsorgen möchte. Analysiert wurden die Anlagen im Hinblick auf die Sicherung des Versorgungsziels. „Häufig werden andere Anlageformen statt der Trauerfall-Vorsorge zur Absicherung der Bestattungskosten empfohlen“, sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. „Diesem Vergleich sind wir auf den Grund gegangen und mussten feststellen: Hier werden Äpfel mit Birnen ver¬glichen. Die verschiedenen Produkte haben unterschiedliche Ausrichtungen und einzig bei der Trauerfall-Vorsorge ist wirklich garantiert, dass im Fall der Fälle das notwendige Geld für die Finanzierung der Bestattung zur Verfügung steht. Bei der Risiko-Lebensversicherung besteht nach Ablauf überhaupt kein Schutz mehr. Bei Fonds-Sparplan und Sparbuch ist in den ersten Jahren nur ein Bruchteil des notwendigen Geldes vorhanden und es dauert lange bis eine ausreichende Summe angespart wurde.“

Risiko-Lebensversicherung

Für eine Risiko-Lebensversicherung mit einer Versicherungsleistung von 5.000 Euro zahlt der Mann einen jährlichen Beitrag von 64 Euro während der gesamten Laufzeit von 30 Jahren. Während dieser Zeit ist das Versicherungsziel – Deckung der Bestattungskosten – gesichert. Ist die Versicherung allerdings ausgelaufen, gilt der Versicherungsschutz nicht mehr. Wird der Mann also älter als 75 Jahre, ist für die Bestattungskosten nicht vorgesorgt.

Fonds-Sparplan und Sparbuch

Bei Fonds-Sparplan und Sparbuch zahlt der Mann einen jährlichen Beitrag von 223 Euro. Für den Fonds-Sparplan hat Monuta eine durchschnittliche Netto-Performance von 4 Prozent angenommen. Beim Sparbuch wurde eine Netto-Performance von 1,5 Prozent zugrunde gelegt. Gebühren wie Ausgabeaufschläge sowie anfallende Steuern wurden bei der Betrachtung außer Acht gelassen. Das Ergebnis: Beim Fonds-Sparplan kommt die Vorsorgesumme erst nach 16 Jahren zusammen. Beim Sparbuch dauert es noch länger. Erst nach 20 Jahren ist das Guthaben auf 5.000 Euro angewachsen. Das Problem: Verstirbt die Person während der Ansparphase, sind die Bestattungskosten nicht gedeckt. Ein weiteres Problem: Wird die Person arbeitslos und zum Hartz IV-Fall, werden die Ersparnisse aus dem Fonds-Sparplan oder dem Sparbuch in die Vermögensbetrachtung einbezogen und müssen liquidiert werden.

Trauerfall-Vorsorge

Bei der Trauerfall-Vorsorge der Monuta zahlt der 45-jährige Mann einen jährlichen Beitrag von 223 Euro über eine Laufzeit von 19 Jahren. Der Versicherungsschutz besteht lebenslänglich ab dem ersten Tag – und auch nach Ende der Beitragszahlungen. Das heißt: Verstirbt der Versicherungsnehmer beispielsweise zwölf Monate nach Abschluss der Trauerfall-Vorsorge, werden dennoch die kompletten 5.000 Euro ausgezahlt. Schließt der Versicherungsnehmer die Versicherung ohne Gesundheitserklärung ab, gilt die Absicherung nach Ablauf einer Wartezeit von 24 Monaten – ebenfalls lebenslänglich. Die Versicherungs¬summe von 5.000 Euro ist garantiert und erhöht sich um die Gewinnbeteiligung. Zwei weitere Vorteile: Die Auszahlung der Trauerfall-Vorsorge ist steuerfrei und das Kapital zählt zum sozialhilferechtlichen Schonvermögen. Wird der Versicherte zum Hartz IV-Fall, muss die Trauerfall-Vorsorge nicht aufgelöst werden.

Fazit

Die Untersuchung macht deutlich: Einzig mit der Trauerfall-Vorsorge ist gesichert, dass für die Bestattungskosten vorgesorgt ist. „Wer eine alternative Anlageform wählt, läuft Gefahr, dass das notwendige Kapital im Fall der Fälle nicht zur Verfügung steht“, hält Capellmann fest.
Darüber hinaus geht es bei der Trauerfall-Vorsorge der Monuta nicht nur um die reine Geldleistung. Auf Wunsch kann der Versicherte ein Service-Paket abschließen. Dies beinhaltet die Organisation der Bestattung sowie sämtliche Leistungen, die im Rahmen einer Trauerfeier anfallen. Dazu gehören zum Beispiel ein telefonischer Bereitschaftsdienst und eine kostenlose Beratung sowie sämtliche Bestatterdienstleistungen. Alternativ kann der Versicherte mittels des „Scenariums“ detailliert festlegen, wie er sich seine Bestattung wünscht. Diesen Leitfaden stellt Monuta seinen Kunden zur Verfügung. Das erleichtert den Angehörigen die Organisation der Bestattung. „Nur wer finanziell und organisatorisch vorsorgt, kann sicher sein, dass die eigene Bestattung einmal nach seinen Wünschen stattfinden wird. Erst das gibt vollkommene Sicherheit“, sagt Capellmann. Desweiteren profitieren Kunden der Monuta bereits zu Lebzeiten. Die Versicherungsgesellschaft bietet ihren Kunden eine kostenlose Rechtsberatung zu folgenden Themen an: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfahren, Patientenverfügung, Privat-Vertragsrecht, Privat-Versicherungsvertragsrecht sowie Familien- und Erb-Recht nach deutschem Recht.

Über Monuta Versicherungen
Monuta Versicherungen, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Monuta Uitvaartzorg en -verzekeringen N.V, bietet ihre Sterbegeldversicherung seit Juli 2007 auch in Deutschland an. Da Monuta sich als Treuhänder für seine Kunden versteht, umfasst die Produktpalette neben der reinen Versicherung bzw. der finanziellen Absicherung zusätzliche Services und Leistungen. Deutschlandweit wird dabei mit ausgewählten, qualitätsgeprüften Partnern vor Ort zusammengearbeitet. In den Niederlanden ist die im Jahr 1923 gegründete Monuta Uitvaartzorg en -verzekeringen N.V. der Marktführer für die Trauerfall-Vorsorge. Das Unternehmen betreut dort eine Millionen Kunden und verwaltet ein Portfolio von vier Milliarden Euro (Stand: Januar 2009).


Autor / Kontakt:
public imaging GmbH
Frau Britta Wulff
Hamburg
Fon: 040-401 999 - 27
Fax: 040-401 999 - 10
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