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Die Pferd & Reiter Spezial-Police – ein kompakter Schutz

Drucken 17.06.2010, 12:03 Uhr, Tierhaftpflichtversicherung
Wer noch nie von einem Pferd gestürzt ist, der ist auch noch nie geritten, sagt zumindest ein bekanntes Sprichwort. Folgendes Beispiel soll verdeutlichen, wie hoch die Kosten nach einem Reitunfall sein können.

Beispiel: Die 18-jährige Stefanie, seit Jahren eine begeisterte und erfahrene Reiterin, ist mit ihrem Pferd "Fury" in Wald und Flur unterwegs. Beim Überqueren einer Kreisstraße erschrickt sich Fury vor einem aufspringenden Hasen. Das Pferd steigt auf, Stefanie stürzt und sieht ihren Fury durchgehen. Ein heranfahrendes Auto kann nicht mehr bremsen, woraufhin es zur Kollision mit dem Pferd kommt. An dem Auto entsteht ein schwerer Sachschaden, der Fahrer wird verletzt und Fury trägt neben schweren Hautabschürfungen auch einen Röhrbeinbruch davon. Doch auch Stefanie ist verletzt. Im Krankenhaus wird ein komplizierter Beinbruch festgestellt, der trotz mehrfacher Operationen eine Beinverkürzung zur Folge hat. Zu allem Überfluss meldet sich nach einigen Tagen auch noch die Verwaltungsbehörde. Stefanie soll ein empfindliches Bußgeld zahlen, weil sie den Unfall fahrlässig verursacht haben soll.

Haftpflichtschaden für den Pkw
inkl. Schmerzensgeld für den Halter: ca. 25.000,00 Euro
Invaliditätszahlungen aus der Unfallversicherung,
inkl. Unfall-Krankenhaustagegeld ca. 20.000,00 Euro
Behandlungskosten für Fury: ca. 3.500,00 Euro
Anwalts- und Gerichtskosten: ca. 1.200,00 Euro

Wenngleich es glücklicherweise nicht immer gleich zu solch schweren Folgen kommt, zeigt dieses Beispiel doch, dass an verschiedenen Stellen erhebliche Kosten aus einer alltäglichen Situation entstehen können. Durch die sogenannte Pferd & Reiter Spezial-Police besteht die Möglichkeit das Pferd und den Reiter gemeinsam umfangreich abzusichern.

Pferde - Operationskostenversicherung
Die Versicherung, mit der Tierarztkosten im Schadenfall versichert sind: In der Pferde-Operationskostenversicherung werden Operationen infolge Unfall oder Krankheit mit 100 % nach dem 1fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 8. Juli 2008 erstattet. Darüber hinaus werden die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der Operation und die Kosten der Nachbehandlung sowie der verordneten Arzneimittel bis 5 Tage nach dem Operationstag mitversichert. Weiterhin gibt es keine Altersbeschränkung für das Pferd! Auch der 2fache Satz der GOT ist gegen einen Mehrbeitrag möglich.

Reiter - Unfallversicherung
Für alle Reiter eines bestimmten Pferdes:
10.000,00 Euro bei Tod
50.000,00 Euro bei Invalidität
100.000,00 Euro bei Vollinvalidität
10,00 Euro Unfall-Krankenhaustagegeld
2.500,00 Euro Bergungskosten

Pferdehalter - Rechtsschutzversicherung
Damit Sie Ihre Ansprüche ggf. vor Gericht durchsetzen können, werden die erforderlichen Kosten Ihrer rechtlichen Interessenwahrnehmung im vereinbarten Umfang übernommen, soweit keine andere Rechtsschutzversicherung besteht, die dieses Risiko abdeckt (Subsidiärhaftung).

Über den Schutz dieser drei Versicherungen hinaus kann in der Regel für einen geringen Mehrbetrag eine Pferdehaftpflichtversicherung ergänzt werden. Schäden, die durch das Pferd verursacht werden, sind in der Regel mit einer Deckungssumme von 15 Mio Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Flurschäden, Gastreiter- und Turnierrisiko abgesichert.

Es gilt in allen Teilen der Pferd & Reiter Spezial-Police (Pferde - Operationskostenversicherung, Pferdehalter – Rechtsschutzverschicherung und Pferdehaftpflichtversicherung) keine generelle Selbstbeteiligung.

Tarife verschiedener Anbieter zur Pferd & Reiter Spezial-Police können Sie online vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen unter http://www.GUP-Makler.de.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin
Tel: 030 / 34 34 61 61
Fax: 030 / 34 34 61 66
eMail: info@GUP-Makler.de
web: http://www.GUP-Makler.de


Autor / Kontakt:
G&P Versicherungsmakler
Herr Lennart Fluegel
Berlin
URL: http://www.gup-makler.de

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