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Die Zwingerhaftpflichtversicherung – Stammhunde und Welpen gemeinsam versichern

Drucken 14.01.2011, 14:07 Uhr, Tierhaftpflichtversicherung

Warum eine Zwingerhaftpflichtversicherung?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.

Jeder haftet unabhängig vom Verschulden!
in unbegrenzter Höhe,
mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
bis zu einer Dauer von 30 Jahren,
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Folgen von Haftpflichtschäden:
eventuelle existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen für den Schadensverursacher,
ruinöse Folgen für den Geschädigten, falls der Verursacher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

Was leistet die Zwingerhaftpflicht generell?
Die Zwingerhaftpflichtversicherung stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden. Im Versicherungsfall koordiniert der Versicherer die Abwicklung.

Darüber hinaus bietet G&P Versicherungsmakler noch verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination konkurrenzlos sind. Und das zu besonders günstigen Preisen.

Leistungen im Versicherungsfall:
Prüfung, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind,
Wiedergutmachung des Schadens,
Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen,
in diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.

Die besonderen Highlights ausgewählter Tarife:
Versichert ist das Haftpflicht-Risiko als Halter von Hunden zu privaten Zwecken inkl. der Hundezucht. Daneben gibt es folgenden erweiterten Deckungsumfang:
Versicherungsschutz für jede Hunderasse,
Teilnahme an Hunderennen sowie das Training dazu,
Ausübung von Agility-Sport sowie das Training dazu,
Teilnahme an Schlittenhunderennen sowie das Training dazu,
Teilnahme an Hundeprüfungen und -Ausstellungen sowie das Training dazu,
Versicherungsschutz auch beim Ausführen der Hunde ohne Leine,
Schäden durch einen gewollten und ungewollten Deckakt,
Flurschaden-Risiko,
ehrenamtliche Tätigkeit zum Retten & Bergen von Menschen & Sachen (Rettungshundeklausel),
vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr,
Tierhüterrisiko

Exklusiv für Mitglieder im VDH werden Sonderkonditionen angeboten.

Verschiedene Tarife können Sie beispielsweise bei http://www.GUP-Makler.de kostenlos vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen. Weitere Informationen zu uns:

Als unabhängiger Versicherungsmakler betreut G&P Versicherungsmakler seit 1974 Halter von Tieren, Vereine, private Haushalte, Gewerbetreibende und Firmen in allen Versicherungssparten. Individuell und günstig im Preis. Diese Beratung ist für unsere Kunden kostenfrei. Zögern Sie als nicht uns anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben.

G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin
Tel: 030 / 34 34 61 61
Fax: 030 / 34 34 61 66
eMail: info@GUP-Makler.de
web: http://www.GUP-Makler.de


Autor / Kontakt:
G&P Versicherungsmakler
Herr Lennart Fluegel
Berlin
Fon: 030 / 34 34 61 61
Fax: 030 / 34 34 61 66
URL: http://www.gup-makler.de

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