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Die Versicherung als kollektive Risikoübernahme

Drucken 03.11.2011, 17:18 Uhr, Unfallversicherung
Versicherungen gibt es heute wie Sand am Meer. Nicht immer ist es einfach zu unterscheiden, welche Versicherung man wirklich benötigt und welche nicht. Um das herauszufinden, sollte man sich einmal kurz mit dem Grundprinzip der Versicherung auseinandersetzen.
Die Versicherung stellt sich der Angst des Menschen von unvorhersehbaren Ereignissen entgegen. Eine Versicherung minimiert den Schaden des Einzelnen dadurch, dass viele Menschen sich zu einem Kollektiv zusammenschließen. Dadurch, dass viele Menschen einen bestimmten Betrag in einen Topf einzahlen, ist der Einzelne im Falle eines Schadens geschützt, da die Wahrscheinlichkeit bestimmt, dass nur einige wenige tatsächlich zu Schaden kommen werden. Dieses Versicherungsprinzip wird das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme genannt.

Schon im berühmten „Codex Hammurabi“ im alten Babylonien gibt es Textstellen, die auf eine Art Frühform der Versicherung hinweisen. Wenn das Haus von jemandem einstürzte und Eigentum zerstört wurde, so war der Baumeister verpflichtet, auf eigene Kosten das Haus und das zerstörte Gut wieder aufzubauen. Einige Textstellen verdeutlichen das grausame „Zahn um Zahn, Auge um Auge“ Prinzip: wenn die Tochter des Hauses beim Einsturz ums Leben kommt, so muss der Baumeister seine Tochter opfern, um wieder Gerechtigkeit herzustellen. In der Neuzeit entstand mit dem Aufstieg des Bürgertums das moderne Versicherungswesen. 1820 wurde in Deutschland die erste Versicherung gegründet: die Gothaer Feuerversicherungsbank. Sieben Jahre später folgte die Gothaer Lebensversicherung – wo der Deutsche erstmals eine Lebensversicherung abschließen konnte.
Seitdem hat es sich stetig ausdifferenziert und sich den Erscheinungen der modernen Welt angepasst. Man unterscheidet verschiedene Arten der Versicherung. Genau genommen gehört die öffentliche Sozialversicherung nur zum Teil zu den Versicherungen, weil es sich um eine umlagefinanzierte Versicherung handelt. Das Umlageverfahren ist das vorherrschende Deckungsprinzip bei der gesetzlichen Rentenversicherung während das Kapitaldeckungsverfahren auf dem Feld der privaten Versicherungen angewandt wird. Die Versicherungen nach verschiedenen Verfahren eingeteilt werden: Individual- und Sozialversicherung, Personen- und Nichtpersonenversicherung, Schadens- und Summenversicherung, Aktiven- und Passivenversicherung, Leben und Nicht-Lebensversicherung.


Autor / Kontakt:
pb internetdienstleistungen
Herr Patrick Berger
Innsbruck
URL: http://www.pb-internetdienstleistungen.at

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